Rahmenbedingungen
Wer kann in die Therapie kommen?
Mein therapeutisches Angebot ist altersspezifisch individuell angepasst und richtet sich mit
jeweiligem Themenschwerpunkt an:
Kinder und Kleinkinder
Jugendliche und junge Erwachsene
Erwachsene
Senioren
Hochbetagte
Was ist ein Erstgespräch und wie läuft es ab?
In einem unverbindlichen Erstgespräch haben wir die Möglichkeit uns kennenzulernen.
Hier können wir Ihre Anliegen und Fragen, sowie Ziele einer Therapie besprechen. Sie erhalten einen Einblick in meine Arbeitsweise und bekommen Informationen über den Ablauf und die Rahmenbedingungen der Therapie.
Wie hoch sind die Kosten?
Die Kosten werden je nach therapeutischer Methode und Behandlungssetting anders berechnet. Im Erstkontakt erhalten Sie Auskunft über das entsprechende Honorar. In besonderen Fällen ist auch ein Sozialtarif möglich.
Eine Abrechnung mit der Krankenkassa ist derzeit nicht möglich. Viele Zusatzversicherungen übernehmen aber Teilbeträge für Psychotherapie.
Die Abrechnung erfolgt monatlich per Honorarnote. Weitere Fragen können im Erstgespräch geklärt werden.
Dauer und Setting
Wie lange dauert eine Therapie?
Je nach Anliegen, Bedürfnis und Problematik kann die Dauer der Therapie variieren.
Im therapeutischen Erstgespräch können wir die Rahmenbedingungen für Ihre persönliche Lebenslage klären. Klare und verlässliche Rahmenbedingungen sind ein wichtiger Teil jeder psychotherapeutischen Behandlung.
Wie oft findet eine Therapie statt?
Die Häufigkeit der Termine hängt von Ihren individuellen Bedürfnissen ab. Besonders zu Beginn der therapeutischen Arbeit findet die Therapie in der Regel ein- bis maximal zweimal pro Woche statt.
Andere Frequenzen sind natürlich auch möglich und werden individuell im Erstgespräch vereinbart.
Was passiert, wenn ich nicht mobil bin?
Sollten es Ihre Lebensumstände nicht möglich machen die Praxis aufzusuchen, biete ich in besonderen Fällen auch Onlineberatung, Telefonberatung oder Hausbesuche an.
Absageregelung
Ich bitte um Absage bis zu 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin telefonisch, per Mail oder SMS.
Andernfalls wird die Sitzung in Rechnung gestellt.
Schweigepflicht
Ich bin gemäß §15 Psychotherapiegesetz zur absoluten Verschwiegenheit verpflichtet. Das bedeutet: Alles, was Sie mir anvertrauen, wird zu jeder Zeit streng vertraulich behandelt.
Was bedeutet "Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision"?
Ich befinde mich im letzten Abschnitt meiner Ausbildung zur Psychotherapeutin. Die Qualitätssicherung meiner Arbeit erfolgt über regelmäßige Supervision.